Um die Nutzung fossiler Rohstoffe zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern, stellt der Staat finanzielle Mittel für Heizungssysteme zur Verfügung. So können Sie Zuschüsse in einem Bereich von 30 bis 70 Prozent in Anspruch nehmen, ergänzt durch günstige Kreditoptionen, um den Austausch von Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterstützen.
Für private Sanierungsprojekte stehen zudem steuerliche Anreize zur Verfügung. Bei Neubauten haben Bauherren Zugang zur Heizungsförderung, die jedoch ausschließlich im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung verfügbar ist.
In unserem Überblick präsentieren wir die zentralen Programme zur Förderung von Heizungssystemen im Jahr 2024.
Seit dem 01. Januar 2024 gilt die aktualisierte Förderrichtlinie für die Bundesförderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Förderungsempfänger: Ab 2024 erhalten nur noch Eigentümer von Immobilien eine Förderung für den Austausch ihrer Heizung. Mieter, Pächter und Personen mit Dauerwohnrecht gehen leer aus.
Geförderte Anlagen: Die Förderung gibt es weiterhin nur für Anlagen auf Basis regenerativer Energien. Ausnahme: H2-Ready-Heizungen.
Grundförderung: Der Basis-Fördersatz für den Umstieg auf erneuerbare Energien beträgt 30 Prozent.
Bonusprogramme:
Wärmepumpen-Bonus: 5 Prozent mehr Förderung für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme.
Einkommensabhängiger Bonus: 30 Prozent zusätzliche Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro.
Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent Bonus für den Austausch von Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen durch EE-Anlagen (ab 2029 schrittweise sinkend).
Maximale Förderung: Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent begrenzt.
Förderfähige Kosten: Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit (erhöht im Mehrfamilienhaus).
Zinsvergünstigter Kredit: Sanierer erhalten ein Ergänzungsdarlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen profitieren von besseren Konditionen.
Antragsverfahren: Anträge auf Förderung (Zuschuss und Kredit) sind seit Januar 2024 über die KfW zu stellen.
Vorübergehende Nachantragstellung: Bis zum 31. August 2024 begonnene Maßnahmen können bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragt werden.
Wechsel ohne Sperrfrist: Bei Verzicht auf die Förderung ist innerhalb von 12 Monaten ein neuer Antrag möglich (vorübergehend keine Sperrfrist).
Für Ihre neue Heizung stehen attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter Zuschüsse, Darlehen und steuerliche Vergünstigungen. Als Sanierer einer eigenen Immobilie können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) nutzen, die für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Lüftungsanlagen und Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Heizsystem gilt.
Falls Sie ein Effizienzhaus sanieren oder bereits im Neubau einen hohen energetischen Standard erreichen, bieten die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und klimafreundliche Neubauten (BEG Neubau) attraktive Fördermöglichkeiten. Selbstnutzer von Häusern profitieren auch vom Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen, der auch für Heizungserneuerungen gilt, sowie vom Steuerbonus für Handwerkerleistungen ohne technische Vorgaben, der auch für Gas- und Ölheizungen geeignet ist.
Zusätzliche Förderprogramme von BAFA und KfW für verschiedene Heiz- und Energiesysteme wie Photovoltaikanlagen bieten weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Zusätzlich zu den genannten Programmen bieten auch Länder und Gemeinden zusätzliche Fördermöglichkeiten an. Es gibt auch Zuschläge für selbst erzeugten Strom aus Photovoltaik- und KWK-Anlagen, um diese Technologien zu fördern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Programme für ein und dieselbe Maßnahme in der Regel nicht kombinierbar sind. Vor der Beantragung sollten Sie sich daher genau informieren, welche Förderung am besten zu Ihnen passt. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Auswahl des optimalen Förderprogramms.
Im Sinne unserer Kunden arbeiten wir permanent daran, unsere Kapazitäten zu erweitern und
unsere Lieferketten zu optimieren.
Das Ergebnis: Viele unserer Wärmepumpenmodelle von Premiumherstellern sind kurzfristig lieferbar!
Das ist ein Vorteil für Händler, Fachhandwerker und Bauherren. Darüber hinaus leisten wir mit der kurzfristigen Lieferbarkeit von Wärmepumpen unseren Beitrag zur Energiewende.
Für eine attraktive Förderung im Bereich Heizung, sei es für Modernisierungen, Optimierungen, Sanierungen oder effiziente Neubauten, ist eine rechtzeitige Antragstellung entscheidend. Bei der KfW-Heizungsförderung muss dies vor Beginn des Projekts erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Einen verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Ausführungszeitpunkt innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids).
Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater.
Mit diesen Unterlagen können Sie die Förderung über das „Meine KfW“-Portal beantragen. Nach Erhalt der Förderzusage können Sie einen zusätzlichen Kredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Maßnahmenbeginn vor dem 31. August 2024 eine nachträgliche Antragstellung bis zum 30. November 2024 möglich ist. Jedoch erfahren Sie erst nach der Sanierung, ob Sie von der Förderung profitieren.
Die Online-Formulare für die Antragstellung finden Sie im „Meine KfW“-Portal. Ähnlich ist es bei der KfW-Förderung für Komplettsanierungen und Neubauten. Den Steuerbonus für Sanierung oder Handwerkerleistungen können Sie nachträglich über Ihre Steuererklärung nutzen.
Bitte beachten Sie auch, dass in vielen Fällen auch die Planung und Baubegleitung durch Ihren Energie-Effizienz-Experten gefördert wird, wie beispielsweise in den Programmen BEG EM, WG und NWG sowie beim Steuerbonus für die Sanierung.
Das Thema Förderung ist kompliziert und zeitaufwendig? Nicht mit uns! Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie und reduzieren so Ihren bürokratischen Aufwand.
Unser Service für Sie:
Prüfung der Förderfähigkeit
Erstellung aller notwendigen Unterlagen
Beantragung der Förderung
Unterstützung bei der Gerätewahl
Begleitung der Installation
Abwicklung der Auszahlung der Fördermittel
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise:
Wir kennen die aktuellen Förderprogramme und Förderbedingungen
Wir verfügen über beste Herstellerkontakte für eine schnelle und preisgünstige Lieferung der Geräte
Wir wickeln die Antragstellung schnell und zuverlässig ab
Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses beratend zur Seite
Dieser Service steht sowohl privaten Heizungsbesitzern als auch gewerblichen Bauherren zur Verfügung.
Um Fördermittel zu erhalten, ist es erforderlich, eine Heizungsanlage auf erneuerbarer Basis zu installieren. Dazu gehören Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Gasbrennwertheizungen, die zu 100 Prozent wasserstofffähig sind. Zusätzlich werden attraktive Zuschüsse für Brennstoffzellen- und KWK-Anlagen, den Anschluss an ein Wärmenetz sowie für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung angeboten.
Ende 2023 wurden die Förderbedingungen von Gesetzgeber überarbeitet, was zu einer vollständigen Neugestaltung der Heizungsförderung führte. Diese ist nun ausschließlich für Immobilieneigentümer verfügbar, wobei die förderfähigen Kosten einmalig geltend gemacht werden können und gesunken sind. Gleichzeitig wurde die Zuschusshöhe für private Selbstnutzer erheblich erhöht, sodass sie derzeit von verschiedenen Boni mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent profitieren können. Zusätzlich wird ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für den Heizungstausch angeboten.
Die Förderung einer selbst eingebauten Wärmepumpe ist nur teilweise möglich. In dem Fall erhalten Sie Fördermittel ausschließlich für die Materialkosten und nicht auf den eigenen Installationsaufwand.
Voraussetzung für die Förderung ist weiterhin, dass ein Fachhandwerker oder ein Energie-Effizienz-Experte die fachgerechte Durchführung des Einbaus bestätigt. Die entsprechenden Nachweise und Rechnungen sind dann bei der Förderstelle einzureichen.
Informieren Sie sich vor der Installation Ihrer Wärmepumpe bei der Förderstelle, welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der Förderung benötigt werden. Stellen Sie außerdem einen Vergleich der Förderung für die Eigeninstallation und die Fremdinstallation durch einen Fachbetrieb an. Pauschal kann man sagen, dass die Förderung für den Einbau durch einen Fachbetrieb in der Regel höher ausfällt und sich daher in den meisten Fällen mehr rentiert.
Für die Beantragung von Fördermitteln für Ihre neue Heizung über die KfW ist eine nachträgliche Antragstellung nicht möglich. Das gilt auch für KfW-Programme im Bereich Neubau und Sanierung. Allerdings besteht die Möglichkeit, nachträglich den Steuerbonus für Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu nutzen, wobei jene Fördermittel in der Regel niedriger ausfallen.
Eine Ausnahme bildet der Zeitraum bis zum 31. August 2024, wenn Sie mit dem Heizungstausch beginnen. In diesem Fall greift eine Übergangsregelung, die es Ihnen ermöglicht, die Förderung nachträglich bis spätestens 30. November 2024 zu beantragen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der fristgerechten und korrekten Beantragung der richtigen Fördermittel. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Das Thema Heizungsförderung ist umfangreich und kann je nach Situation individuelle Fragen aufwerfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder bestimmte Punkte noch ungeklärt sein, die hier nicht behandelt wurden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und wird sein Bestes tun, um alle offenen Fragen oder Unklarheiten zu klären.